Diese AGB als PDF
1. Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Karlsruhe (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittlerin auf.
2. Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder telefonische Anmeldung des/der Teilnehmer/in bei der vhs zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch die vhs bedarf. Eine Ablehnung des Vertragsangebotes durch die vhs (z.B. wenn eine Veranstaltung bereits belegt ist oder nicht zustande kommt) erfolgt schriftlich.
(2) Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und dem/der Anmeldenden (Vertragspartner/in). Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person (Teilnehmer/in) vorgenommen werden. Diese ist der vhs namentlich zu benennen.
(3) Die AGB sind Bestandteil dieses Vertrages.
3. Entgelt
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
(2) Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.
(3) Bei vorliegender Einzugsermächtigung wird 7 Tage vor Veranstaltungs-/Kursbeginn anhand der eingegangenen Anmeldungen entschieden, ob die Veranstaltung/der Kurs stattfinden kann. In diesem Falle wird das Entgelt eingezogen.
Ggfs. greift Ziffer 8.
Ab einem Betrag von 300 € ist auf Anfrage eine Zahlung in zwei Raten möglich.
(4) Bei Zahlungen per Bank-/Kreditkarte, Barzahlung (bis maximal 25 €) und bei evtl. Überweisung ist das Entgelt sofort und in einem Betrag zu entrichten. Dasselbe gilt für das Entgelt für Kurse, die in Verbindung mit einer so genannten „Konsulatsbescheinigung“ gebucht werden, für Veranstaltungen aus den Bereichen TrainerQualifikation, Prüfungen, Studienreisen, für Bescheinigungen jeder Art und für Gutscheine.
4. Entgeltermäßigung
(1) Bezieher/innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung) erhalten auf Vorlage der entsprechenden Leistungsbescheide bei der Anmeldung für bestimmte Kurse eine Gebührenermäßigung von 25 %, maximal 25 €.
(2) Von einer Ermäßigung ausgenommen sind mehrsemestrige oder durch Dritte geförderte Lehrgänge, Schulabschlüsse, Exkursionen, Studienfahrten, Studienreisen, verbilligte Sonderprogramme, Material- und Skriptkosten sowie Prüfungsgebühren.
5. Teilnahmebescheinigung
(1) Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden. Bescheinigungen können nur innerhalb eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden.
(2) Das Entgelt für so genannte „Konsulatsbescheinigungen“ beträgt 25 €.
6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs
(1) Veranstaltungen und Kurse können in der Regel nur stattfinden, wenn sie die im Einzelfall festgelegte Mindestteilnehmerzahl erreicht haben. Wird diese nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen der/m Vertragspartnerin/er nicht.
(2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines/r Dozenten/in) nicht stattfinden kann.
(3) In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die vhs sind ausgeschlossen.
(4) Die vhs kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen, trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den/die Kursleiter/in, insbesondere Störung des Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/in, gegenüber Teilnehmer/innen oder Beschäftigten der vhs,
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
- Verstöße gegen die Hausordnung.
7. Kündigung und Widerruf durch den/die Vertragspartner/in
(1) Der/Die Vertragspartner/in kann den Vertrag durch mündliche oder schriftliche Erklärung kündigen. Die Erklärung muss spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der vhs eingegangen sein. Bei späterer Kündigung erfolgt keine Erstattung des Entgelts.
(2) Bei termingerechter Kündigung von Kursen in Verbindung mit einer so genannten „Konsulatsbescheinigung“ wird ein Bearbeitungsentgelt von 50 € einbehalten. Der Restbetrag wird erstattet.
(3) Kündigungen gegenüber Kursleitenden sind unwirksam. Fernbleiben gilt nicht als Kündigung.
(4) Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Der Widerruf ist zu richten an: vhs Karlsruhe, Kaiserallee 12e, 76133 Karlsruhe, vhs@vhs-karlsruhe.de
(5) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
8. Durchführung von unterbelegten Kursen/Veranstaltungen
In Absprache mit den Teilnehmer/innen kann die vhs Kurse/Veranstaltungen, die die jeweilige Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte dann durchführen, wenn ein entsprechender Gebührenaufschlag (Umlage) gezahlt wird, oder wenn in geeigneten Fällen die Kursdauer bei gleichbleibender Gebühr entsprechend verkürzt wird. Die Entscheidung hierüber trifft der/die zuständige Fachbereichsleiter/in.
9. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Kursleiter/in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen des/der Kursleiter/s/in angekündigt wurde.
(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
10. Haftung
Die vhs haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Kurse, Auswahl und Kontrolle der Kursleiter/innen sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Programm. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Haftungsansprüche sind auf die Höhe des jeweiligen Kursentgeltes beschränkt.
Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen übernimmt die vhs auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung.
11. Hausordnung
(1) Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Vertragspartner bzw. der/die Teilnehmer/in die jeweilige Hausordnung der genutzten Gebäude einzuhalten.
(2) In den Veranstaltungen ist das Fotografieren und Filmen in der Regel nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung, ggfs. in Absprache mit den Betroffenen.
12. Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Die Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken und damit einer besseren Planung des Programmes. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz, BDSG) Rechnung getragen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekannt werdender Daten anderer Teilnehmender zu unterlassen.




