Beschäftigte in Baden-Württemberg haben einen Rechtsanspruch, für Weiterbildung freigestellt zu werden (i.d.R. 5 Tage im Kalenderjahr). Dabei wird das Gehalt vom Arbeitgeber weiter bezahlt.
Genügend Plätze frei.Veranstaltung fast ausgebucht.Veranstaltung ausgebucht. Nur noch Anmeldungen auf Warteliste möglich.Keine Online-Anmeldung möglich – bitte Anruf oder E-Mail