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24 Kurse

Bildungsurlaub

Weiterbildung mit bezahlter Freistellung

Mit der Bildungszeit können Beschäftigte in Baden-Württemberg bis zu fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr für eine Weiterbildung freigestellt werden – bei fortlaufender Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber. In vielen anderen Bundesländern heißt dies Bildungsurlaub.

Voraussetzungen:
✔ Beschäftigung in Baden-Württemberg
✔ Arbeitsverhältnis seit mindestens 12 Monaten
✔ Antrag spätestens 9 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber
✔ Besuch eines anerkannten Bildungszeit-Kurses

Nachfolgend finden Sie alle Bildungszeit-Kurse der vhs Karlsruhe. 

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