24 Kurse
Bildungsurlaub
Weiterbildung mit bezahlter Freistellung
Mit der Bildungszeit können Beschäftigte in Baden-Württemberg bis zu fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr für eine Weiterbildung freigestellt werden – bei fortlaufender Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber. In vielen anderen Bundesländern heißt dies Bildungsurlaub.
Voraussetzungen:
✔ Beschäftigung in Baden-Württemberg
✔ Arbeitsverhältnis seit mindestens 12 Monaten
✔ Antrag spätestens 9 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber
✔ Besuch eines anerkannten Bildungszeit-Kurses
Nachfolgend finden Sie alle Bildungszeit-Kurse der vhs Karlsruhe.
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