Französisch A2/B1 Wiederholung und Vertiefung
auch als Bildungsurlaub geeignet
In Baden-Württemberg haben Beschäftigte Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungszeit (Bildungsurlaub) pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie sich während Ihrer Arbeitszeit weiterbilden können, ohne dass Ihnen dafür Urlaubstage abgezogen werden.
Das wussten Sie nicht? Dann suchen Sie sich doch gleich ein passendes Angebot bei uns heraus!
In diesem Kurs wiederholen und vertiefen Sie täglich über mehrere Stunden Ihre Französischkenntnisse im Niveau A2/B1, Sie festigen und vertiefen Grammatik und Wortschatz und haben viel Gelegenheit zum freien Sprechen - für einen großen Lernerfolg in kurzer Zeit.
Vorkenntnisse: abgeschlossene Niveaustufe A2.
Pause von 45 Minuten.
Dieser Kurs ist als Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannt. Aber natürlich können Sie ihn genauso besuchen, wenn sie ihn nicht als Bildungszeit nutzen möchten.
Weitere Infos zur Bildungszeit in Baden-Württemberg finden Sie etwas weiter unten auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Bildungszeit spätestens neun Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden müssen.
Kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu!
Lehrmaterial: wird im Kurs bekannt gegeben
Alle Bildungszeitangebote der vhs Karlsruhe
Übersicht zur Bildungszeit und weiteren Unterlagen
Merkblatt zur Bildungszeit
Formular zur Beantragung von Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber
Kurstermine 3
-
Ort / Raum
-
- 1
- Montag, 26. Oktober 2026
- 08:30 – 15:15 Uhr
- vhs, 8 (Erdgeschoss)
1 Montag 26. Oktober 2026 08:30 – 15:15 Uhr vhs, 8 (Erdgeschoss) -
- 2
- Dienstag, 27. Oktober 2026
- 08:30 – 15:15 Uhr
- vhs, 8 (Erdgeschoss)
2 Dienstag 27. Oktober 2026 08:30 – 15:15 Uhr vhs, 8 (Erdgeschoss) -
- 3
- Mittwoch, 28. Oktober 2026
- 08:30 – 15:15 Uhr
- vhs, 8 (Erdgeschoss)
3 Mittwoch 28. Oktober 2026 08:30 – 15:15 Uhr vhs, 8 (Erdgeschoss)
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auch als Bildungsurlaub geeignet
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Vorkenntnisse: abgeschlossene Niveaustufe A2.
Pause von 45 Minuten.
Dieser Kurs ist als Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannt. Aber natürlich können Sie ihn genauso besuchen, wenn sie ihn nicht als Bildungszeit nutzen möchten.
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