International Legal English B1/B2
auch als Bildungsurlaub geeignet
In Baden-Württemberg haben Beschäftigte Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungszeit (Bildungsurlaub) pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie sich während Ihrer Arbeitszeit weiterbilden können, ohne dass Ihnen dafür Urlaubstage abgezogen werden.
Das wussten Sie nicht? Dann suchen Sie sich doch gleich ein passendes Angebot bei uns heraus!
International Legal English - easier as you think B1/B2. This is an intermediate course for learners who need to be able to use English in the legal profession. Law students, lawyers, solicitors, attornies, paralegals, legal clerks, law exam candidates and barristers who need to refresh and brush up their English skills effectively.
Based mainly on commercial law (company law, contract law, IP, real property law, employment law to name a few) and aimed to improve your ability to produce emails or texts, strengthen your speaking skills with clients and colleagues, increase your comprehension in meetings, presentations, interviews, discussions and to familiarize you with some new language-related aspects of work in commercial law.
An international perspective is fostered and many tasks encourage you to compare aspects of the law in your country. Work with various types of authentic text material, large selection of tasks for reading, speaking, listening, use of grammar and writing. Wide range of authentic material provided in class.
Vorkenntnisse: abgeschlossene Niveaustufe B1.
Pause von 45 Minuten.
Dieser Kurs ist als Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannt. Aber natürlich können Sie ihn genauso besuchen, wenn sie ihn nicht als Bildungszeit nutzen möchten.
Weitere Infos zur Bildungszeit in Baden-Württemberg finden Sie etwas weiter unten auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Bildungszeit spätestens neun Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden müssen. Und noch ein kleiner Tipp: Mit Blick auf den branchenspezifischen Inhalt in diesem Kurs lohnt sich eventuell auch eine Anfrage bei Ihrem Arbeitgeber dazu, ob er die Gebühr übernehmen möchte.
Kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu!
Lehrmaterial: wird im Kurs bekannt gegeben
Alle Bildungszeitangebote der vhs Karlsruhe
Übersicht zur Bildungszeit und weiteren Unterlagen
Merkblatt zur Bildungszeit
Formular zur Beantragung von Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber
Sie sind hier:
International Legal English B1/B2
auch als Bildungsurlaub geeignet
In Baden-Württemberg haben Beschäftigte Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungszeit (Bildungsurlaub) pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie sich während Ihrer Arbeitszeit weiterbilden können, ohne dass Ihnen dafür Urlaubstage abgezogen werden.
Das wussten Sie nicht? Dann suchen Sie sich doch gleich ein passendes Angebot bei uns heraus!
International Legal English - easier as you think B1/B2. This is an intermediate course for learners who need to be able to use English in the legal profession. Law students, lawyers, solicitors, attornies, paralegals, legal clerks, law exam candidates and barristers who need to refresh and brush up their English skills effectively.
Based mainly on commercial law (company law, contract law, IP, real property law, employment law to name a few) and aimed to improve your ability to produce emails or texts, strengthen your speaking skills with clients and colleagues, increase your comprehension in meetings, presentations, interviews, discussions and to familiarize you with some new language-related aspects of work in commercial law.
An international perspective is fostered and many tasks encourage you to compare aspects of the law in your country. Work with various types of authentic text material, large selection of tasks for reading, speaking, listening, use of grammar and writing. Wide range of authentic material provided in class.
Vorkenntnisse: abgeschlossene Niveaustufe B1.
Pause von 45 Minuten.
Dieser Kurs ist als Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannt. Aber natürlich können Sie ihn genauso besuchen, wenn sie ihn nicht als Bildungszeit nutzen möchten.
Weitere Infos zur Bildungszeit in Baden-Württemberg finden Sie etwas weiter unten auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Bildungszeit spätestens neun Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden müssen. Und noch ein kleiner Tipp: Mit Blick auf den branchenspezifischen Inhalt in diesem Kurs lohnt sich eventuell auch eine Anfrage bei Ihrem Arbeitgeber dazu, ob er die Gebühr übernehmen möchte.
Kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu!
Lehrmaterial: wird im Kurs bekannt gegeben
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Merkblatt zur Bildungszeit
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