vhs im Freien
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs im Semesterprogramm. Änderungen gegenüber dem Semesterprogramm kann die vhs durch Aushang oder auf der Homepage bekannt machen.
(2) Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Der/die Anmeldende verpflichtet sich unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme zur Zahlung der ausgewiesenen Kosten an die vhs vor Beginn der Veranstaltung.
(3) Bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat wird bei Präsenz-/Blended-Learning und Hybridkursen 4 Arbeitstage (Mo-Fr), bei Onlinekursen 3 Arbeitstage (Mo-Fr) vor Veranstaltungsbeginn anhand der eingegangenen Anmeldungen entschieden, ob die Veranstaltung aufgrund der Mindestteilnehmerzahl stattfinden kann. In diesem Falle wird das Entgelt mittels SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Im SEPA-Lastschriftverfahren kann die Vorlagefrist von Lastschrifteinzügen bei dem/der Zahlungsdienstleister/-in des/der Zahlers/Zahlerin (Zahlstelle) auf einen Geschäftstag verkürzt werden. Die Vorabinformation (Pre-Notification) über eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift erfolgt durch den Versand der vhs-Anmeldebestätigung.
Bei Nichteinlösung von Lastschriften mangels Deckung und/oder fehlerhafter Angaben durch den/die Teilnehmer/-in wird eine Bearbeitungsgebühr von mind. 3 € berechnet.
(4) Das angegebene Entgelt ist lediglich bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl gültig, bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl gelten Ziffern 7 und 9.
(5) Ab einem Entgelt von 300 € ist auf Anfrage eine Zahlung in zwei Raten möglich.
(6) Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, ist das Entgelt sofort nach Zugang der Anmeldebestätigung zu entrichten. Teilzahlungen sind nicht zulässig. Zahlungen können geleistet werden per Bank-/Kreditkarte, Barzahlung (bis maximal 25 €) oder durch Überweisung.
(7) Beim Erwerb von Gutscheinen und für die Ausstellung von Bescheinigungen jeder Art ist das Entgelt per Bank-/Kreditkarte, Barzahlung (bis maximal 25 €) oder Überweisung sofort und vor Aushändigung des Gutscheins oder der Bescheinigung zu bezahlen. Teilzahlungen sind nicht zulässig.